Ein Behandlungsvertrag kommt durch die Terminvereinbarung zustande.
Sollten Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig ab.
Wird ein Termin kurzfristig abgesagt – innerhalb von 24 Stunden oder weniger zum Behandlungstermin – und kann dieser Termin nicht neu vergeben werden, bin ich berechtigt, den ausgefallenen bzw. versäumten Termin in vollem Umfang in Rechnung zu stellen. Termine am Montag müssen am Freitag abgesagt werden.
Bitte haben Sie dafür Verständnis.